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Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalangebote von David-Reisen GmbH & Co KG

 

 

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und David Reisen (nachfolgend DR genannt), im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.


1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde DR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (Email, Internet) erfolgen.
1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von DR beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird DR dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist DR nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.4. Für alle Buchungen gilt: Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von DR zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.
1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler
2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von DR bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von DR für diese Reise.
2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sind von DR nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern, über vertraglich zugesagte Leistungen von DR hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.


3. Leistungsänderungen
3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von DR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. DR ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn DR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung von DR über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.


4. Bezahlung
4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651K BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 2 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann.
4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunde € 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.


5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber DR unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann DR eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:


Buspauschalreisen mit Übernachtung:


• bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%, mind. 30,00 €
• vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
• vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
• vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
• ab dem 6. Tag oder bei Nichtanreise 80%

 


Flugpauschal- und Schiffsreisen


• bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
• vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
• vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
• vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
• ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 75%
bei Nichtanreise 85%

 


Tagesfahrten im Sinne von Nr. 4.2.:


• bis 21 Tage vor Reiseantritt 10,00 €
• vom 20. bis 14. Tag vor Reiseantritt 25%
• vom 13. bis 6. Tag vor Reiseantritt 50%
• ab dem 5. Tag oder bei
Nichterscheinen 90%

 


Bei Reisen, die Eintrittskarten oder Visum einschließen, beziehen sich die o.g. Pauschalen auf den Reisepreis nach Abzug der Kosten der Eintrittskarten bzw. des Visums. Die Kosten der Eintrittskarten bzw. des Visums kann DR in voller Höhe nur fordern, soweit es DR nicht gelingt, Kostenerstattung von der Ausgabestelle zu erhalten oder die Karten an andere Kunden zu veräußern.
5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, DR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder

ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
5.4. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.


6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustiegs- oder Ausstiegsorts bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann DR bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 10,- pro Kunden erheben, bei Tagesfahrten € 5,- pro Person.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.


7. Rücktritt von DR wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl
7.1. DR kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch DR muss in der konkreten Reiseausschreibung
oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis
oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) DR hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) DR ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von DR später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. Bei Tagesfahrten ohne Übernachtung beträgt die Frist eine Woche.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn DR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch DR dieser gegenüber geltend zu machen.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

 

8. Obliegenheiten des Kunden,
Kündigung durch den Kunden
8.1. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von DR (Reiseleitung, Busfahrer, Agentur) oder direkt gegenüber DR unter der unten angegebenen Anschrift anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
8.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für DR erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.


9. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von DR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit DR für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber DR unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
10.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen sind Schäden durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Fälle groben Verschuldens, die in zwei Jahren verjähren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und DR Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder DR die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


– Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart, 2009 – 2010.


Reiseveranstalter ist:
David-Reisen GmbH & Co KG
Geschäftsführer André Postier
Handelsregister HRA-5764 Münster
Straße: Von-Nagel-Str. 34
PLZ / Ort: 59302 Oelde
Telefon: 02522-93120
Telefax: 02522-931230
e-mail: